Haftung Laubfall

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Muss ich als Hauseigentümer das Laub auf meiner Privatstrasse wegräumen?

Der Eigentümer muss die Liegenschaft so unterhalten, dass bei deren bestimmungsgemässe Gebrauch keine Gefahr besteht. Das Ausmass und der Umfang der Räumpflicht und der dafür aufgebrachte Aufwand richten sich nach dem konkreten Einzelfall. Der Räumdienst muss dem Eigentümer möglich sowie zumutbar sein. Nicht erwartet werden kann, dass der Eigentümer herabfallende Blätter immer sofort wegräumt. Ohne weiteres darf hingegen erwartet werden, dass sich Fussgänger und Fahrradfahrer den jeweiligen Wetterbedingungen anpassen. Eine Unterhaltspflicht des Eigentümers einer Privatstrasse, welche jeden Unfall ausschliesst, besteht nicht.