Die Entwicklung an den Börsen hinterlässt Spuren in den Bilanzen der Pensionskassen. Viele teilautonome Vorsorgestiftungen sind in Unterdeckung geraten. Bei einigen ist der Deckungsgrad heute so niedrig wie in den Jahren 2011 oder 2012.
Für teilautonome Stiftungen ist es nicht ungewöhnlich, dass der Deckungsgrad schwankt. In so einem Modell ist die Verzinsung der Altersguthaben nicht garantiert. Die angeschlossenen KMU und ihre Beschäftigten tragen das Anlagerisiko – gleichzeitig partizipieren sie direkt am Anlageerfolg: Ist die Performance gut, werden die Altersguthaben höher verzinst. In den letzten Jahren profitierten die Versicherten von einer attraktiven Rendite der angelegten Guthaben.
Eine Unterdeckung bedeutet, dass das Vermögen einer Pensionskasse kleiner ist als die Summe ihrer Verpflichtungen (siehe Grafik).
GRAFIK VZ VERMÖGENSZENTRUM
Wenn der Deckungsgrad unter 90 Prozent sinkt, spricht man von einer erheblichen Unterdeckung. Spätestens dann muss eine Pensionskasse Sanierungsmassnahmen umsetzen.
Die Pensionskasse kann zum Beispiel die folgenden Massnahmen einleiten:
Pensionskassen können auch eine Kombination von verschiedenen Massnahmen anordnen.
Für Inhaberinnen und Inhaber ist es entscheidend, das Pensionskassen-Modell zu wählen, das langfristig zu ihrer Firma passt. In den letzten Jahren haben viele von einer Vollversicherung zu einer teilautonomen Sammelstiftung gewechselt. Das hat einige Vorteile:
Mit der Vollversicherung eines Lebensversicherers ist eine Unterdeckung zwar ausgeschlossen, diese Garantie hat aber ihren Preis: Weil die Versicherer dafür risikogewichtetes Eigenkapital zurückstellen müssen, legen sie die Guthaben sehr konservativ an.
Selbst in guten Anlagejahren können die Versicherten darum nur mit einer bescheidenen Verzinsung rechnen, die den gesetzlichen Mindestzins kaum oder nur unwesentlich übersteigt.