MuKEn

Anfangs 2015 haben die Energiedirektoren die „Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich“ (MuKEn) 2014 verabschiedet. Diese dient als Vorlage für die Umsetzung der Energievorschriften in den einzelnen Kantonen.

Die MuKEn 2014 bestehen aus einem Basismodul mit 18 Unterkapiteln sowie zehn Wahlmodulen. Im Vergleich zu den ersten MuKEn 1992 hat sich die Palette an Bestimmungen und Vorschriften gewaltig ausgeweitet. Nebst den Anforderungen an eine energieeffiziente Gebäudehülle kamen mit den Jahren vermehrt Vorschriften zur Gebäudetechnik und zur Energieerzeugung dazu. Dieser Schritt hin zu einer gesamtheitlichen Betrachtung des Gebäudes ist durchaus zu begrüssen, sollte sich doch der Spielraum für die Planer und Investoren dadurch erweitern. Leider ist dem nicht so.

Ersatz von Elektroheizungen

Nach dem Verbot von neuen Elektroheizungen mit den MuKEn 2008 geht die MuKEn 2014 noch einen Schritt weiter und schreibt vor, dass innert 15 Jahren bestehende Elektroheizungen ungeachtet ihres Zustandes zu ersetzen sind.

Besonders störend an der neuen Regelung ist, dass eine Heizung, die vor ein paar Jahren noch als fortschrittliche und umweltfreundliche angepriesen wurde, jetzt bereits vor deren technischem Lebensende verboten werden soll. Es ist weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll, gut funktionierende Heizsysteme zu ersetzen. Insbesondere in Objekten wie Ferienwohnungen oder in wenig benutzten Räumen steht der Aufwand in keinem Verhältnis zu den Energieeinsparungen, die erzielt werden können. 

Auch bei neuen Heizungssystemen ist nicht sichergestellt, dass die versprochenen Energieeinsparungen auch eintreffen. An den HEV werden immer wieder Fälle herangetragen, bei denen aufgrund von Fehlplanungen oder mangelhafter Ausführung die erwartete Effizienz nicht erreicht wird. Zum Einsatz kommen die fix eingebauten Not-Elektroheizstäbe, und niemand merkt, dass die Wärmepumpe zu gewissen Zeiten eigentlich eine verkappte Elektroheizung ist.

Wenn die Elektroheizungen verboten werden sollen, dann erst nach deren technischer Lebensdauer. Bei den Einzelelektroheizungen sind Ausnahmen für ökonomisch nicht sinnvolle Wechsel einzuführen.

Erneuerbare Energie beim Heizungsersatz

Auch für den Ersatz von Oel- und Gasheizungen werden zusätzliche Auflagen formuliert. Zur „Vereinfachung“ der Umsetzung schlagen die MuKEn hierzu verschiedene Standardlösungen vor. 

Störend an diesen Standardlösungen ist die Tatsache, dass diese keine Rücksicht auf das Gebäude und dessen Bewohnerschaft nehmen. Für eine alleinstehende Witwe macht eine grosse, thermische Solaranlage wenig Sinn, da sie ihrer Lebtage nie so viel warmes Wasser benötigen wird, wie jetzt zur Verfügung stehen würde. Auch die weiteren angebotenen Standardlösungen lassen nur wenig Spielraum für eine individuell angepasste Lösung.

Nebst dem Elektroheizungsverbot wird mit der kleinen Sanierungspflicht zum ersten Mal an der Bestandesgarantie gerüttelt. Was einmal als gut und vernünftig bewilligt worden war, wird auf einmal verboten. Es ist zu befürchten, dass dies erst der Anfang ist und weitreichende Sanierungsverpflichtungen nicht auf sich warten lassen. Dabei wird einseitig auf das Thema Energie fokussiert und Aspekte wie Vermietbarkeit, weitere baurechtliche Auflagen oder Ausnutzung des Grundstückes werden ausgeklammert. Ein Gebäude kann jedoch nur in der Gesamtheit aller Anforderungen erfolgreich am Markt bestehen.

Das Ziel vorgeben statt den Weg

Im Bemühen dem Bund vorauszueilen und möglichst keine Schlupflöcher offen zu lassen, sind die MuKEn 2014 zu einem sehr umfassenden Regelwerk geworden. Dies behindert gleichzeitig Planer und Bauherrschaften bei der Ausarbeitung von kreativen und guten Lösungen. Anstelle von mehr Regulierungen sollten die MuKEn hin zu einer Gesamtenergieanforderung geführt werden. Der Weg, wie dieses Ziel erfüllt wird, ist den Fachleuten und Investoren zu überlassen.

Umsetzung

Bei der MuKEn 2014 handelt es sich lediglich um eine Mustervorlage der Energiedirektorenkonferenz. Die Kantone sind nun gehalten diese MuKEn möglichst bis 2020 im eigenen Kanton umzusetzen. Mit Stand Februar 2019 haben erst die beiden Basel sowie die Kantone Waadt, Obwalden und Luzern die MuKEn 2014 umgesetzt. Die meisten der übrigen Kantone befinden sich vor oder in der parlamentarischen Beratung zur Einführung der entsprechenden Gesetzesänderungen. 

Der HEV Schweiz unterstützt die Kantonalsektionen dabei, den Gesetzgebungsprozess in Ihren Kantonen genau zu verfolgen und die schlimmsten Verschärfungen zu bekämpfen. Notfalls auch mittels Referenden gegen einzelne Wahlmodule und Teile aus dem Basismodul.

Die einzelnen Kantone sind unterschiedlich weit in der Umsetzung der MuKEn 14 in die kantonale Energiegesetzgebung.

Ratgeber Heizungsersatz
BILD: ZVG

Ratgeber Heizungsersatz

Der Ratgeber vom HEV Schweiz und der Konferenz kantonaler Energiefachstellen führt Sie Schritt für Schritt durch den Entscheidungsprozess beim Heizungsersatz nach MuKEn 2014 und zeigt die möglichen Standardlösungen auf. Der Ratgeber kann heruntergeladen oder in Papierform beim HEV Schweiz per Mail bestellt werden (Stichwort Ratgeber Heizungsersatz).

Erneuerbare Energie beim Heizungsersatz
BILD: ELCO

Erneuerbare Energie beim Heizungsersatz

Die Mustervorschriften der Kantone (MuKEn 2014) welche anfangs 2015 durch die Energiedirektorenkonferenz abgesegnet worden sind, sehen vor, dass beim Ersatz einer fossil betriebenen Heizung 10% des Energiebedarfes durch erneuerbare Energie erzeugt werden muss.

Wie ersetze ich meine Elektroheizung?
BILD: ASHKAN NASIRKHANI

Wie ersetze ich meine Elektroheizung?

Elektrizität ist eine hochwertige Energie und sollte nicht verheizt werden. Ein Ratgeber gibt Auskunft wie Elektrodirektheizungen ersetzt werden können.

EnergieSchweiz bietet mit dem Programm «erneuerbar heizen» eine niederschwellige Beratung zum Heizungsersatz an. Die Impulsberatung «erneuerbar heizen» ist dank der Förderung von Energieschweiz kostenlos.