Ob die Türen, der Bodenbelag, der Herd oder die Lamellenstoren - fast alles in der Wohnung hat eine gewisse Lebensdauer. Liegt am Ende des Mietverhältnisses ein Schaden vor und ist der Gegenstand noch nicht amortisiert, so muss der Mieter in der Regel für den Zeitwert der Sache aufkommen. Hat eine Sache ihre Lebensdauer erreicht oder gar überschritten, so bleibt der Vermieter auf dem Schaden sitzen. Die Lebensdauer einer Sache lässt sich schnell und einfach mit der Lebensdauertabelle bestimmen. Die Richtwerte basieren auf einer mittleren Material- und Arbeitsqualität bei normaler Beanspruchung durch die Mieterschaft.
Die paritätische Lebensdauertabelle wurde gemeinsam vom Hauseigentümerverband und dem Mieterinnen und Mieterverband erarbeitet und wird von den meisten Verbänden der Immobilien- und Versicherungsbranche zur Anwendung empfohlen.
Wählen Sie den Raum/Bereich, in dem sich die gesuchte Einrichtung befindet:
Geben Sie die gesuchte Einrichtung ein: z.B.: Maler* +Dach* findet Malerarbeiten an Dächern
Reduktion der Lebensdauer (insbesondere Boden-, Wand- und Deckenbeläge):