Naturgefahren

Überschwemmungen, Erdbeben und Sturm – dies sind nur drei von verschiedensten Naturgefahren, die auch in der Schweiz vorkommen können und nicht selten ein Bild der Verwüstung hinterlassen. Unter Naturgefahren werden alle Vorgänge und Einwirkungen der Natur verstanden, die sowohl für Menschen als auch für Sachwerte schädlich sein können. Sie werden in die folgenden drei Kategorien eingeteilt: Die gravitativen (z.B. Wassergefahren, Lawinen, Steinschlag), die tektonischen (Erdbeben) und die klimatisch-meteorologischen Gefahren (z.B. Trockenheit, Hagel, Starkregen). 

Während sich der Umgang mit den Gefahren der Natur in der Schweiz lange Zeit nur auf die Gefahrenabwehr beschränkte, erfolgte in den letzten Jahren einen Paradigmenwechsel hin zu einer risikobasierten Betrachtungsweise. Im Fokus stehen nun nebst der Intervention auch die Prävention vor und die Regeneration nach einem Schadenereignis. Die Bewältigung von Naturereignissen erfordert ein integrales Risikomanagement, das bauliche, biologische, planerische und organisatorische Handlungsansätze sowie den Versicherungsschutz und die Eigenverantwortung der Eigentümer vereint.

Wichtig für Bauherren: Der Bauherr muss den Architekten explizit mit der Berücksichtigung der Naturgefahren bei der Planung beauftragen.

Gefahrenkarten und ihre Bedeutung

Gefahrenkarten geben eine detaillierte Übersicht über die Gefahrensituation einer Region. Sie enthalten Angaben über Ursachen, Ablauf, räumliche Ausdehnung, Intensität und Eintretenswahrscheinlichkeit von Naturgefahren.

Die Gefahrenkarten werden von Spezialisten nach wissenschaftlichen Kriterien erstellt. Zur Erarbeitung der Gefahrkarten haben die zuständigen Bundesfachstellen (BAFU, ARE) verschiedene Empfehlungen und Richtlinien publiziert. Gefahrenkarten sind ein wichtiges Instrument, um die Risiken von Naturgefahren bereits mit raumplanerischen Massnahmen zu verkleinern, für die Erarbeitung von umfassenden Schutzkonzepten, für die Planung und Realisierung von Schutzbauten und für das Vorbereiten von organisatorischen Massnahmen wie Evakuationen. In der Gefahrenkarte werden beispielsweise Hochwasser gefährdete Flächen grundsätzlich den Gefahrenstufen rot (erhebliche Gefährdung, Verbotsbereich), blau (mittlere Gefährdung, Gebotsbereich) gelb (geringe Gefährdung, Hinweisbereich) und gelbweiss (Restgefährdung) oder weiss (keine oder vernachlässigbare Gefährdung) zugeordnet. 

In der roten Zone sollten grundsätzlich keine neuen Bauten erstellt oder erweitert werden, die dem Aufenthalt von Menschen und Tieren dienen. In dieser Zone der erheblichen Gefährdung dürfen keine neuen Bauzonen ausgeschieden werden. Nur unter Berücksichtigung von bestimmten baulichen Auflagen oder Nutzungsbeschränkungen dürfen grundsätzlich in der blauen Zone Bauten und Anlagen erstellt oder erweitert werden. In der blauen Zone sollten neue Bauzonen nur äussert zurückhaltend ausgeschieden werden, dann wenn eine überwiegende Notwendigkeit besteht und gute Alternativen an anderen Standorten fehlen. Gefahrenkarten können von Interessierten öffentlich eingesehen werden.

BILD: ZVG

Der Zurich Naturgefahren-Radar bietet eine fundierte Standort- und Liegenschaftsanalyse für Ihr Objekt.
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Der Naturgefahren-Check bietet eine adressgenaue Gefahrenübersicht und praktische Empfehlungen zum Gebäudeschutz.
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Was passiert, wenn Oberflächenabfluss beim Bau nicht in der Planung berücksichtigt wird, sehen Sie hier: